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§ 1 Gegenstand der Nutzungs- und Lizenzbedingungen 

  1. Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen Sie als Lizenznehmer oder Käufer die von der Coniglio TroikaTronix e. K., Neue Schönhauser Straße 12, 10178 Berlin, Germany (nachfolgend „TroikaTronix“ genannt) zur Verfügung gestellten Produkte Isadora und IzzyCast (nachfolgend gemeinsam: „der Lizenzgegenstand“) nutzen dürfen.
  2. Gegenstand dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen ist im Falle der Lizenzierung die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an dem Lizenzgegenstand von TroikaTronix an seine Kund*innen (nachfolgend: „Lizenznehmer“), im Falle des Kaufs den Umfang der erworbenen Rechte an dem Lizenzgegenstand. Reseller und sonstige Kunden von TroikaTronix, die den Lizenzgegenstand zur Weiterveräußerung an Endnutzer erwerben, tragen dafür Sorge, dass diese Bedingungen entsprechend gegenüber ihren Kunden wirksam eingebunden werden.
  3. Die geschuldete Beschaffenheit des Lizenzgegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung. Hiervon abweichende Verwendungswecke werden ausdrücklich nicht zugesichert. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand eines etwaigen Lizenz- oder Kaufvertrages.
  4. Die für die Nutzung des Lizenzgegenstandes notwendigen technischen Voraussetzungen ergeben sich jeweils aus der aktuellen Produktbeschreibung und sind vom Lizenznehmer vor dem Erwerb einer Lizenz oder dem Kauf des Lizenzgegenstandes zu prüfen und von diesem während der Vertragslaufzeit bereitzuhalten, um eine reibungslose Funktionalität zu gewährleisten. TroikaTronix ist nicht verantwortlich für das Fehlen der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Lizenznehmers. 

§ 2 Änderungen der Nutzungs- und Lizenzbedingungen

  1. TroikaTronix behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird TroikaTronix den Lizenznehmer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs des Lizenznehmers wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der TroikaTronix den Lizenznehmer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.
  2. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist der TroikaTronix zu einer dieser Änderung entsprechenden Anpassung der Vergütung berechtigt, ohne dass das vorgenannte Widerspruchsrecht besteht. 

§ 3 Lizenz

  1. Der Lizenznehmer kann Isadora und/oder IzzyCast als Lizenz erwerben. Der TroikaTronix gewährt dem Lizenznehmer in diesem Fall eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Lizenz zur Installierung und/oder web-basierten Nutzung von Isadora und/oder IzzyCast (ganz oder teilweise). Updates, Upgrades, Patches und Änderungen können notwendig sein, um Isadora und/oder IzzyCast auf bestimmter Hardware (weiter) nutzen zu können. 
  2. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die vorgesehene Nutzung von Isadora und/oder IzzyCast („Nutzungszweck“).
  3. Das Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstands. 
  4. Erwirbt der Lizenznehmer eine Lizenz, so ist diese Lizenz zeitlich begrenzt auf die vereinbarte Vertragslaufzeit und erlischt automatisch im Falle der Beendigung des Vertrages.
  5. Das Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstands so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  6. Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität des Lizenzgegenstands. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte am Lizenzgegenstand werden nicht eingeräumt.
  7. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm digital oder physisch überlassene Kopie des Lizenzgegenstandes Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, den Lizenzgegenstand zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder ihn in vertragszweckfremder Weise öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen, soweit nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart ist.
  8. Die Vertragslaufzeit der jeweiligen Lizenz ergibt sich aus der Wahl des Lizenzpakets. Zeitpakete enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung kann jederzeit gebucht werden. Credit-Pakete gewähren die Nutzung des jeweils ausgewählten Produktes in dem vereinbarten zeitlichen und inhaltlichen Rahmen. Nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit darf der Zugang nicht mehr genutzt werden. TroikaTronix behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort nach Vertragsende zu sperren.
  9. TroikaTronix ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Ende der Vertragslaufzeit und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung durch den Lizenznehmer entstandenen und im Lizenzgegenstand bzw. auf den Servern von TroikaTronix ggf. gespeicherten Daten unwiederbringlich zu löschen.

§ 4 Kauf des Lizenzgegenstandes

  1. Der Lizenznehmer hat auch die Möglichkeit, Isadora käuflich zu erwerben. In diesem Fall erwirbt er eine zeitlich unbefristete, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von Isadora. Er erhält einen Zugang zum exklusiven Download sowie einen Lizenzschlüssel in physischer Form auf einem USB-Stick, welcher ihm von TroikaTronix zugesandt wird und/oder non-physischer Form als Lizenzschlüssel in Textform. Die konkrete Form ergibt sich aus der Produktbeschreibung.
  2. TroikaTronix bietet jedem Käufer des Lizenzgegenstandes ein befristetes Update-Paket an, dessen konkreter Umfang und zeitliche Befristung sich aus der Produktbeschreibung ergibt (Maintanence-Service). Wenn sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, beinhaltet dieser inkludierte Service Updates alle 3 bis 6 Monate über einen Zeitraum von einem Jahr ab Kaufvertragsschluss und ist für den Lizenznehmer kostenlos. Nach Ablauf des einjährigen Maintenance Services kann der Lizenznehmer kostenpflichtig eine oder mehrere Verlängerungen zubuchen. Weitere Verpflichtungen von TroikaTronix ergeben sich hieraus nicht. 
  3. Im Übrigen gelten für die Nutzung die Bedingungen unter § 3. 

§ 5 Gewährleistung, Mängel, Garantien 

  1. Der von TroikaTronix überlassene Lizenzgegenstand entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
  2. Verlangt der Lizenznehmer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat TroikaTronix das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Lizenznehmer TroikaTronix nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist TroikaTronix unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.
  3. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, soweit der Lizenznehmer kein Verbraucher ist. In diesem Fall gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit Lieferung des ersten Vervielfältigungsstücks des Lizenzgegenstands einschließlich des Benutzerhandbuchs/Bedienungsanleitung, welches dem Lizenznehmer zum Download/Abruf zur Verfügung gestellt wird und jederzeit stehen wird, zu laufen. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit Lieferung zu laufen. Ein Anspruch auf Updates, Upgrades oder Lieferung von neuen Versionen besteht nicht, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Im Lizenzmodell stellt TroikaTronix jeweils die aktuelle Version zur Verfügung.
  5. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte vornehmen lässt, lassen die Mängelansprüche entfallen, es sei denn, er weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. TroikaTronix steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind.
  6. TroikaTronix kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Lizenznehmer die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an den Lizenzgeber bezahlt hat.
  7. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von § 6. 

§ 6 Haftung, Schadensersatz

  1. TroikaTronix haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (a) bis (e):
    a)TroikaTronix haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TroikaTronix, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
    b)TroikaTronix haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Lizenzgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    c)TroikaTronix haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für TroikaTronix bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
    d)TroikaTronix haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
    e)TroikaTronix haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch TroikaTronix, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer vertrauen darf. Wenn TroikaTronix diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für TroikaTronix zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. 
  2. TroikaTronix haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
  3. TroikaTronix haftet nicht Schäden aufgrund von Verletzungen und/oder Verstößen des Lizenznehmers gegen diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen, insbesondere gegen § 9 (3) und § 10. TroikaTronix haftet insbesondere nicht für Schäden, die von durch den Lizenznehmer erstellten Inhalten, beispielsweise durch die Ausführung von Python-Codes, verursacht werden.
  4. Eine weitere Haftung von TroikaTronix ist dem Grunde nach ausgeschlossen. 

§ 7 Anmeldung, Benutzerprofil

  1. Die Nutzung des Lizenzgegenstandes setzt die Anmeldung und/oder Registrierung des Lizenznehmers sowie - für Nutzbarkeit aller Funktionen - den Erwerb einer Lizenz voraus. Ein Anspruch auf Lizenzierung besteht nicht. TroikaTronix ist berechtigt, Anträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Die Anmeldung ist ausschließlich volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
  3. Die während des Registrierungsvorgangs vom TroikaTronix erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Lizenznehmer vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben. Nach Angabe aller erfragten Daten durch Sie werden diese vom TroikaTronix auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von TroikaTronix korrekt und bestehen aus Sicht von TroikaTronix keine sonstigen Bedenken, schaltet TroikaTronix den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Lizenznehmer hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Antrages. Ab Zugang der E-Mail ist der Lizenznehmer zur Nutzung von IzzyCast im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss er vorab die Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
  4. Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich der Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Änderung der angegebenen Daten ein, so müssen die Angaben unverzüglich in den persönlichen Einstellungen korrigiert werden oder TroikaTronix unverzüglich per E-Mail oder per Post mitgeteilt werden.
  5. Zugangsdaten einschließlich Passwörter sind von dem Lizenznehmer geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. TroikaTronix haftet nicht für Verlust oder unbefugten Gebrauch aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht des Lizenznehmers.
  6. TroikaTronix leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Profilinhaber jeweils um die Person handelt, für die der jeweilige Profilinhaber sich ausgibt.

§ 8 Schutz von Inhalten, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

  1. Die über den Lizenzgegenstand verfügbaren und von Lizenznehmern verfügbar gemachten Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von TroikaTronix, des jeweiligen Lizenznehmers, der beteiligten Künstler oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist, ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk iSd. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Der Lizenznehmer darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen Bedingungen sowie ggf. in dem durch den Rechteinhaber vorgegebenen Rahmen nutzen.
  2. Inhalte von Lizenznehmern, beteiligter Künstler oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben, werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. TroikaTronix hat auf Drittinhalte keine Möglichkeit der Überprüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder sonstige Beschaffenheit der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck. Gleiches gilt für Verlinkungen, Aussagen, Verweise oder sonstige von Dritten gemachte Angaben.   

§ 9 Einstellen von eigenen Inhalten

  1. So weit als Funktionalität im Lizenzgegenstand verfügbar, darf der Lizenznehmer unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte einstellen und damit für Dritte verfügbar machen.
  2. Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Lizenznehmer TroikaTronix jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte auf dem Server von TroikaTronix sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte in Isadora und/oder IzzyCast), zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den Inhalten entsprechend Ziffer (5). Soweit der Lizenznehmer die von ihm eingestellten Inhalte wieder von dem Lizenzgegenstand entfernt, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. TroikaTronix bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den anderen Teilnehmern/ Lizenznehmern an den vom Lizenznehmer eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
  3. Der Lizenznehmer ist für die von ihm eingestellten, gestreamten oder sonst öffentlich verfügbar gemachten Inhalte voll verantwortlich. TroikaTronix übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenznehmer erklärt und gewährleistet gegenüber TroikaTronix, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm in Isadora und/oder IzzyCast eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt sind (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte in Isadora und/oder IzzyCast einzustellen und/oder sonst zu verwerten und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
  4. TroikaTronix behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Lizenznehmer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen diese Bedingungen geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen kommen wird. TroikaTronix wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Lizenznehmers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes wählen.
  5. Soweit nicht in diesen Bedingungen eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder durch eine entsprechende Funktionalität ermöglicht wird, darf der Lizenznehmer die verfügbaren Inhalte ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, den Lizenzgegenstand oder die darin verfügbaren Inhalte außerhalb des Vertragszwecks ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.
  6. Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Lizenznehmer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht. An den ordnungsgemäß herunter geladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält der Lizenznehmer jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungszwecke. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (TroikaTronix oder dem jeweiligen Dritten). 
  7. Zwingende gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.
  8. Einzelne Anwendungen in dem Lizenzgegenstand ermöglichen es dem Lizenznehmer, in der Programmiersprache Python geschriebene Codes im Lizenzgegenstand mit Hilfe des Moduls „Pythoner“ auszuführen (der Python-Code). TroikaTronix weist darauf hin, dass sich durch die Nutzung von Pythoner und der Anwendung von Python-Codes erhebliche Sicherheits- sowie potentielle weitere Risiken ergeben können. TroikaTronix empfiehlt daher ausdrücklich diese nicht oder nur mit großer Vorsicht und Bedacht zu nutzen. Die Möglichkeit, Python-Codes auszuführen, ist daher nicht standardmäßig aktiviert und muss vom Lizenznehmer manuell bestätigt und aktiviert werden. TroikaTronix haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch die Aktivierung, Nutzung und Ausführung von Python-Code entstehen. Ein Anspruch auf die Ausführung von Python-Codes, die Aktivierung und Nutzung von Pythoner oder entsprechender Programme besteht nicht. TroikaTronix behält sich vor, entsprechende Funktionen jederzeit zu deaktivieren, einzuschränken oder zu ändern. 

§ 10 Verbotene Aktivitäten

  1. Jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzgegenstandes, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, sind untersagt. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
    - das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
    - die Verwendung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
    - die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
  2. Des Weiteren sind auch, unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß, bei der Einstellung eigener Inhalte sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen) die folgenden Aktivitäten untersagt:
    - die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
    - die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
    - die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
    - die Belästigung anderer Teilnehmer, z.B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Teilnehmers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
    - die Aufforderung anderer Teilnehmer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
    - die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von verfügbaren Inhalten, soweit Ihnen dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird. 
  3. Ebenfalls untersagt ist Ihnen jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Lizenzgegenstandes zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme der TroikaTronix übermäßig zu belasten. 
  4. Sollte dem Lizenznehmer eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung des Lizenzgegenstandes bekannt werden, ist dies an info@troikatronix.com zu melden. 
  5. Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist TroikaTronix berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören. 

§ 11Sperrung von Zugängen 

  1. TroikaTronix kann den Zugang zu dem Lizenzgegenstand vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Lizenznehmer gegen diese Bedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn TroikaTronix ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird TroikaTronix die berechtigten Interessen des Lizenznehmers angemessen berücksichtigen. 
  2. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt TroikaTronix die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Lizenznehmer hierüber per E-Mail. 
  3. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert TroikaTronix nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Lizenznehmer hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden. 

§ 12 Angebot und Verfügbarkeit der Dienste

  1. TroikaTronix stellt dem Lizenznehmer in dem Lizenzgegenstand je nach gewähltem Lizenzpaket unterschiedliche Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Solche Dienste können bei IzzyCast z.B. die Freigabe der Nutzung zur Verfügbarmachung von Daten, Beiträgen, Bild- und Tondokumenten, Informationen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) sein, weiter die Möglichkeit, solche Inhalte live zu streamen, aufzuzeichnen oder sonst verfügbar zu machen. 
  2. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils aktuell verfügbaren Funktionalitäten. 
  3. TroikaTronix gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit des Lizenzgegenstandes von 99% im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster von Webanwendungen, die jeden Sonntag zwischen 2:00 und 4:00 Uhr liegen. 
  4. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von TroikaTronix. TroikaTronix bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
  5. Für die Schaffung der in seinem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich. TroikaTronix schuldet keine diesbezügliche Beratung und stellt keine Hardware zur Verfügung.
  6. TroikaTronix weist darauf hin, dass Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Gesprächsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Bedingungen und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat. 

§ 13 IzzyCast

  1. IzzyCast beruht auf der Technologie der Zoom VideoSDK des Anbieters Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, San Jose, CA, 95113, Suite 600, USA. TroikaTronix hat sich gegenüber der Zoom Video Communications, Inc. verpflichtet, deren Nutzungsbedingungen einzuhalten und ihre Endnutzer (Lizenznehmer) entsprechend weiter zu verpflichten. 
  2. Für die Nutzung von IzzyCast müssen vom Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen der Zoom Video Communications, Inc. anerkannt werden und verpflichten sich auch gegenüber TroikaTronix, diese zu beachten. Hierzu wird der Lizenznehmer im Rahmen der Anmeldung aufgefordert. Sie sind unter https://explore.zoom.us/de/terms/ jederzeit abrufbar. 
  3. IzzyCast erlaubt den Zugriff einzelner Teilnehmer auf ausgewählte Funktionen und Geräte anderer Teilnehmer einer Session. Der Zugriff muss zu Beginn von den Teilnehmern definiert und freigegeben werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich gegenüber TroikaTronix sowie gegenüber dem betroffenen Teilnehmer, die ihm erteilten Zugriffsrechte vertragsgemäß zu verwenden, insbesondere diese nicht für Zwecke zu nutzen, die mit dem betroffenen Teilnehmer nicht abgestimmt wurden, oder gegen diese Bedingungen und/oder gegen Gesetze verstoßen und die die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Teilnehmers zu beachten. §10 gilt entsprechend. 
  4. Erfolgt im Rahmen der Nutzung von IzzyCast ein Zugriff auf (insbesondere externe) Hardware oder auf sonstige elektronische Geräte, wird der Lizenznehmer angemessene und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, so dass insbesondere im Fall von möglichen Ausfällen, Fehlfunktionen oder sonstigen unvorhersehbaren Einschränkungen der Nutzbarkeit von IzzyCast keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum des Lizenznehmers und Dritter ausgeht. 
  5. IzzyCast erlaubt die unmittelbare zur Verfügungstellung von Inhalten (Sessions) über Drittplattformen in Form von Live-Übertragungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei Nutzung dieser Funktion besonders aufmerksam die in (3) genannten Pflichten zu beachten.
  6. Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich für Inhalte, die er über IzzyCast erstellt, zur Verfügung stellt und/oder sonst verwertet. Er stellt TroikaTronix von jedweder Haftung für diese vorsorglich frei. 
  7. IzzyCast garantiert ausdrücklich keine störungs- und ausfallsichere sowie fehlerfreie Systemverfügbarkeit. IzzyCast darf daher nicht in Umgebungen, Situationen oder anderen Fällen genutzt werden, die eine solche störungs- und ausfallsichere sowie fehlerfreie Systemverfügbarkeit benötigen (z.B. medizinische Anwendungen und insbesondere medizinische Notversorgung, Aktivitäten, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können) oder die das Risiko von Tod, körperlichen Verletzungen oder Umweltschäden in sich bergen. TroikaTronix haftet nicht für Schäden, die in oder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung dem Lizenznehmer oder Dritten entstehen. 
  8. Die vorgenannten Absätze (3) bis (7) geltend entsprechend für den Lizenzgegenstand, soweit eine entsprechende Nutzung durch diesen erfolgt (z.B. RTMP Plugin). 

§ 14 Datenschutz 

  1. Zu den Qualitätsansprüchen von TroikaTronix gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Lizenznehmer (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus einer Anmeldung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von TroikaTronix daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. TroikaTronix wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
  2. Hierüber hinaus verwendet TroikaTronix die personenbezogenen Daten nur, soweit der Lizenznehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  3. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von TroikaTronix. 

§ 15 Schlussbestimmungen 

  1. Sofern in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung des Lizenzgegenstands abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse von TroikaTronix lautet info@troikatronix.com. Die postalische Anschrift von TroikaTronix lautet Coniglio TroikaTronix e. K., Neue Schönhauser Straße 12, 10178 Berlin, Germany. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird TroikaTronix den Lizenznehmer hierüber in Kenntnis setzen. 
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. 
  3. Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG). 
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von TroikaTronix. 
  5. Im Falle eines Konflikts zwischen der deutschen und der englischen Version des Vertrags gilt die deutsche Version.